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Thailand bleibt für Urlauber geschlossen

Coronavirus Thailand bleibt geschlossen

Das bei vielen deutschen Urlaubern beliebte Land teilte mit das das Land voraussichtlich bis 2021 für ausländische Urlauber geschlossen bleibt. Auch wenn die offiziellen Zahlen des John-Hopkins-Instituts für den Coronavirus in Thailand im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig ausfallen wurde die Einreisesperre erneut für Urlauber verlängert.

Die thailändische Regierung hatte sehr strenge Lockdown Regeln mit nächtlichen Ausgangssperren und Einstellung des Flug- und des Überregionalen Bahn- und Busverkehrs. Inzwischen sind die meisten Beschränkungen wieder aufgehoben dennoch wurde Anfang des Monats entschieden die Einreise für touristische Zwecke weiterhin zu verbieten.

Diese Personengruppen dürfen zurzeit einreisen:

1) Thailändische Staatsangehörige

2) Personen mit Befreiung oder Personen, die vom Premierminister oder dem Leiter der verantwortlichen Personen, die für die Lösung des Ausnahmezustands verantwortlich sind, als erforderlich angesehen, zugelassen oder eingeladen werden, um in das Königreich einzureisen. Eine solche Prüfung, Erlaubnis oder Einladung kann bestimmten Bedingungen und Fristen unterliegen.

3) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines thailändischen Staatsangehörigen sind.

4) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis im Königreich verfügen.

5) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen oder im Königreich arbeiten dürfen, einschließlich ihres Ehepartners oder ihrer Kinder.

6) Beförderer der notwendigen Waren, vorbehaltlich sofortiger Rückgabe nach Fertigstellung.

7) Besatzungsmitglieder, die auf Mission ins Königreich reisen müssen und ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit für die Rückkehr haben.

8) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Studenten von Bildungseinrichtungen sind, die von thailändischen Behörden zugelassen wurden, einschließlich der Eltern oder Erziehungsberechtigten der Studenten.

9) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand eine medizinische Behandlung benötigen, und ihre Begleiter. Dies schließt jedoch keine medizinische Behandlung von COVID-19 ein.

10) Personen in diplomatischen Vertretungen, konsularischen Angelegenheiten, internationalen Organisationen, Regierungsvertretern, in Thailand tätigen ausländischen Regierungsbehörden oder Einzelpersonen in anderen internationalen Agenturen, wie vom Außenministerium gestattet, einschließlich ihres Ehepartners, ihrer Eltern oder Kinder.

11) Nicht-thailändische Staatsangehörige, die nach einer besonderen Vereinbarung mit einem fremden Land in das Königreich einreisen dürfen.

Aktuelle Informationen erhalten Sie vom deutschen Auswärtigen Amt oder der thailändischen Botschaft in Berlin.

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